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ERBRECHT/ NACHFOLGE

Individuelle Lösungen für Ihre unternehmerische und private Nachfolge.

“Gelungene Nachfolge-Regelungen stellen sicher, dass Werte und Wohlstand im Unternehmen und der Familie bewahrt werden.”

Erbrecht / Nachfolge – werterhaltende und gerechte Lösungen

Angelegenheiten rund um den Nachlass sind sensibel und bedeutend. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Anwälten und Steuerberatern steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr unternehmerisches und privates Vermögen bei der Nachfolgeregelung geschützt ist und Ihre Wünsche bei der Umsetzung respektiert werden. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments und legen gemeinsam mit Ihnen eine klare Nachlassregelung fest, um spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Unsere Partner übernehmen auf Wunsch der Erblasser auch die Testamentsvollstreckung, um die korrekte Umsetzung des letzten Willens und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte sicherzustellen. 

Unsere Kompetenzbereiche

Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Nachlassplanung und Gestaltung von Testamenten
Steueroptimierung der Unternehmens- und privaten Nachfolge
Unterstützung bei der Auseinandersetzung um das Erbe
Testamentsvollstreckung
Korrektur ‘verunglückter’ Schenkungen

FAQ

Ein Testament ist ein rechtsgültiges Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es ermöglicht, Erben zu benennen, Vermächtnisse zu hinterlassen und klare Anweisungen für die Nachlassverteilung zu geben. Ein Testament ist wichtig, da es sicherstellt, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird und Unklarheiten oder Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermieden werden.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Verwandten zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. In der Regel haben Abkömmlinge (Kinder, Enkel) sowie der Ehepartner Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und soll sicherstellen, dass enge Familienmitglieder auch dann versorgt sind, wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden.
Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, regelt das Gesetz, wie das Erbe verteilt wird. Dies wird als gesetzliche Erbfolge bezeichnet. In vielen Ländern erben Ehepartner und Kinder bevorzugt, gefolgt von anderen Verwandten. Ohne Testament kann dies jedoch zu unerwünschten Ergebnissen führen. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen letzten Willen durchzusetzen und sicherzustellen, dass das Erbe nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird.
Ja, ein bereits erstelltes Testament kann grundsätzlich jederzeit durch ein zeitlich nachfolgendes Testament geändert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen am Testament sorgfältig und rechtsgültig vorgenommen werden müssen, um Streitigkeiten und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das Steuerrecht begünstigt die unternehmerische Nachfolge durch eine großzügige Freistellung von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer. Auch die private Vermögensübergabe wird durch Steuerbefreiungen und Freibeträge begünstigt.

Eine Nutzung dieser steuerlichen Privilegien erfordert eine frühzeitige Planung, eine rechtlich präzise Umsetzung der vorgesehenen Schritte und deren regelmäßige Überwachung. Unternehmer und vermögende Privatpersonen sind aufgefordert, sich bereits in jungen Jahren mit diesen Themen zu befassen.

Beiträge, Aktuelles und mehr

Die Kanzlei Buschmann betreut Sie vollumfänglich in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. An den Standorten Hamburg und Berlin sind wir die Top-Adresse für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerberatung, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht.

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